Frage 1
Bedeutung der Studierendenwerke
Attraktivität der Hochschulstandorte
Frage 2
Laufender Betrieb der Mensen
Dynamisierung des Landeszuschusses
Frage 3
Infrastruktur der Mensen & Cafeterien
Finanzielle und personelle
Ausstattung des Bauunterhalts
Frage 4
Studentisches Wohnen
Förderprogramm für
Studierendenwohnheime
Frage 5
Soziale Leistungen
Gesetzliche Verankerung
der Beratungsangebote
Frage 6
Nachhaltigkeit & Digitalisierung
Zusätzliche Mittel für Gesamtstrategie
Frage 7
Internationalisierung
Aktive Förderung der sozialen Integration
i
Info
Ende April 2021 versendeten das Studierendenwerk Greifswald und das Studierendenwerk Rostock-Wismar gemeinsame Wahlprüfsteine an die Parteien. In insgesamt sieben Fragen wollten die Studierendenwerke von den Parteien wissen, wie sie sich in Zukunft für eine verbesserte soziale Infrastruktur auf dem Campus stark machen wollen. Neben dem studentischen Wohnen wurden die Bereiche Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Internationalisierung sowie die sozialen Beratungsangebote unter die Lupe genommen. Antworten lieferten die Landesgeschäftsstellen der Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, DIE GRÜNEN sowie die FDP. Keine Rückmeldung hingegen gab es von Seiten der AfD. In Ergänzung zu den versendeten Wahlprüfsteinen luden die Studierendenwerke zu digitalen Informationsrunden ein, um mit den Parteien ins Gespräch zu kommen und sowohl die Leistungen, als auch die aktuellen Herausforderungen der Studierendenwerke vorzustellen. Ursprünglich von den Studierendenwerken angedachte Vor-Ort-Termine, bei denen Besichtigungen der Mensen und Wohnheime geplant waren, wurden aufgrund der Pandemie nicht durchgeführt. Alle Parteien, außer der AfD, nahmen das Angebot zum Gespräch an.
1.
Welche Bedeutung messen Sie den Studierendenwerken in M-V für die Attraktivität der Hochschulstandorte und dem Studienerfolg seiner Studierenden bei?
Hintergrund: Die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern sind für rund 31.000 Studierende an fünf Hochschulstandorten zuständig. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, sich gemeinsam mit den Hochschulen um die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zu kümmern.

Die Attraktivität der Hochschulstandorte hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Neben einem für die Studierenden interessanten Profil der Hochschulen sowie einem breiten Angebot an Lehr- und Forschungsmöglichkeiten können die Hochschulstandorte in Mecklenburg- Vorpommern vor allem mit den sogenannten weichen Standortfaktoren und mit persönlicher Betreuung punkten. Die Studierendenwerke tragen durch ihre Angebote, wie z.B. ihre Mensen, ihren Wohnraum und nicht zuletzt die Förderung von sozialen und kulturellen Projekten, maßgeblich zu einem attraktiven Studienumfeld bei.

Die Studierendenwerke stellen insgesamt 3.609 Plätze in Studierendenwohnheimen zur Verfügung und versorgen damit circa 11,6 % der Studierenden im Land mit studiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere einkommensschwächere und internationale Studierende sind zunehmend auf das Angebot der Studierendenwerke angewiesen, wie die dramatische Entwicklung des Immobilienmarktes verdeutlicht.

In ihren Mensen und Cafeterien versorgen die Studierendenwerke ihre Studierenden zu sozialverträglichen Preisen und bieten in ihren Einrichtungen zudem Orte zum Lernen und zur Begegnung. Die sozialen und psychologischen Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen der Studierendenwerke tragen erheblich dazu bei, den Studienerfolg zu fördern und Studienabbrüche zu verhindern. Darüber hinaus führen die Studierendenwerke die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem BAföG durch. Doch nicht nur über ihre Kernkompetenzen verbessern die Studierendenwerke die Situation für die Studierenden vor Ort. Sie fördern auch soziales und kulturelles Engagement von Studierenden und unterstützen Initiativen dabei, ihren Studienort aktiv zu bereichern. Die breiten Möglichkeiten studentischer Mitwirkung an den Hochschulstandorten in M-V sind wichtige Gründe dafür, dass Studierende sich wiederholt für einen Studienstandort in M-V (z.B. Master-Studium oder Promotion) entscheiden und stärken damit auch nachhaltig den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Die Studierendenwerke sind die Kompetenzzentren für alle Serviceleistungen rund um das Studium außerhalb von Lehre und Forschung. Mit der Bereitstellung der einzelnen Angebote aus einer Hand geben die Studierendenwerke Orientierung, senken die Kosten für die Studierenden und ermöglichen ein erfolgreicheres Studium.
1. Antwort Partei A
2.
Setzen Sie sich mit Ihrer Partei dafür ein, die Dynamisierung des Zuschusses zum laufenden Betrieb der Mensen nach regelmäßiger Evaluation dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, um ein nachhaltiges Essensangebot für die Studierenden zu einem sozialverträglichen Preis sicherzustellen?
Hintergrund: Mensen sind aufgrund ihrer sozialen Aufgabenstellung defizitär angelegte gemeinnützige Einrichtungen, deren Kosten sich nicht allein aus den Umsatzerlösen begleichen lassen. Die Finanzierung erfolgt neben den eigenen Erträgen auch aus Landeszuschüssen und aus Semesterbeiträgen der Studierenden. Seit 2017 wird der Landeszuschuss zum laufenden Betrieb der Mensen dynamisiert. Diese Entscheidung war ein wichtiger Schritt. Aufgrund der weiterhin viel stärker anwachsenden Personal-, Wareneinsatz- und Energiekosten bei zum Teil rückläufigen Studierendenzahlen ist diese Dynamisierung aber längst nicht mehr ausreichend. In den vergangenen Jahren mussten daher die Studierendenwerksbeiträge teilweise drastisch erhöht werden. Zum Vergleich: In den vergangenen zehn Jahren sind die gesamten Kosten in dem Bereich in Greifswald um ca. 39,4 % und in Rostock-Wismar um 43,8 % angestiegen. Demgegenüber sind die Landeszuschüsse für die Studierendenwerke um (nur) 14,7 % in Greifswald und um 14,1 % in Rostock-Wismar und die Beiträge für die Studierenden, welche im Bereich der Mensen und ihrer Cafeterien eingesetzt werden müssen, um beachtliche 51,5 % (Greifswald) bzw. 34,3 % (Rostock-Wismar) gestiegen. Die aktuelle Situation zeigt, dass das Land bei steigenden Kosten im Bereich der Mensen seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird und die Studierenden diese Last durch steigende Studierendenwerksbeiträge tragen müssen. Unverhältnismäßige Steigerungen der Studierendenwerksbeiträge oder Preissteigerungen zur Deckung des Defizits der Verpflegungseinrichtungen senken die Attraktivität der Hochschulstandorte, führen potentiell zu einem (stärkeren) Rückgang der Zahl der Studierenden und schaden damit dem Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Eine bedarfsgerechte Essensversorgung für Studierende bedeutet zudem nicht nur, dass die Preise weiterhin sozialverträglich gestaltet werden, sondern sie muss auch die Veränderung der Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigen: Der Trend zu einer ökologisch nachhaltigeren Ernährung sowie einer gesundheitsförderlichen Kost spiegelt sich besonders im Bedarf von Studierenden wider. Aber auch das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein spielt eine Rolle. Nachhaltige Produkte ‒ beispielsweise fair gehandelt und möglichst aus der Region bezogen – müssen sich auch im Angebot der Studierendenwerke wiederfinden.

Nur wenn die wachsenden strukturell angelegten Defizite durch ausreichende Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Mensen ausgeglichen werden, kann die Teilhabe für alle Studierenden sichergestellt werden.

Zudem ist aus der Sicht der Studierendenwerke eine regelmäßige Evaluierung dieser Dynamisierung anzustreben, um die Zuschüsse des Landes an die realen Bedingungen der Studierendenwerke vor Ort anpassen zu können.
1. Antwort Partei A
3.
Wie will Ihre Partei die Verantwortung des Landes umsetzen, die mietfreie Bereitstellung von Liegenschaften sowie die Übernahme der Kosten für die Bereitstellung und den Erhalt der Infrastruktur für die Mensen und die Cafeterien sicherzustellen?
Hintergrund: Die Eigentumsverhältnisse der Gebäude, die für die Mensen und Cafeterien durch die Studierendenwerke genutzt werden, sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedlich. So wurden z.B. diverse Modelle geschaffen, um Mensa-Neubauten und den dazugehörigen Betrieb zu ermöglichen, die sich heute als kostenintensiv und ungeeignet für alle Beteiligten herausstellen. Die notwendige und wünschenswerte Situation für die Studierendenwerke ist die verstärkte Übernahme der Verantwortung durch das Land, d.h. die mietfreie Bereitstellung aller Landesliegenschaften und das gleichzeitige Tragen aller Kosten für die Bereitstellung sowie den Erhalt der notwendigen Infrastruktur der Verpflegungseinrichtungen. Aktuell arbeitet das Land an einer Änderung der Umsetzung der Bauunterhaltung für die Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke. Während die kleinen Baumaßnahmen bislang meistens über die Hochschulen und die großen Baumaßnahmen über die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V (SBL M-V) abgewickelt und finanziert wurden, sollen die Studierendenwerke zukünftig diese Aufgaben im Rahmen festgelegter Budgets in Eigenverwaltung übernehmen. Die Veränderung birgt für die Studierendenwerke einige Vorteile, sofern neben einer vollen Übernahme der anfallenden Kosten auch der zusätzliche personelle Aufwand insbesondere im Hinblick auf die großen in den nächsten Jahren zunehmenden Baumaßnahmen berücksichtigt wird. Die Studierendenwerke erhalten damit Planungssicherheit, diese zusätzlichen Aufgaben auch mit ausreichend Personal- und Sachmitteln umzusetzen. Die Verlagerung der Aufgaben darf nicht dazu führen, dass ein zusätzlicher Investitionsstau entsteht.
1. Antwort Partei A
4.
Wie steht Ihre Partei zur Einrichtung eines eigenen Förderprogrammes zur Instandhaltung und zum Bau von Wohnheimen für Studierende, um die Vermietung bedarfsgerechter Wohnheimplätze auch weiterhin zu einem sozialverträglichen Preis sicherzustellen?
Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch kein spezifisches Förderprogramm zum Bau und zur Instandsetzung von Studierendenwohnheimen. Das vorhandene Förderprogramm des Sozialen Wohnungsbaus konnte inzwischen auch für einzelne Bauvorhaben der Studierendenwerke eingesetzt werden. Das ist nach langen Jahren gänzlich ohne Unterstützung bereits ein großer Fortschritt. Der Bau und Erhalt von Studierendenwohnheimen ist ein wichtiger Teil des sozialen Wohnungsmarktes. Die Praxis hat aber gezeigt, dass es aufgrund der Besonderheiten der Wohnungsangebote der Studierendenwerke eines eigenen Förderprogramms mit spezifischen Förderbedingungen bedarf. Dieses Förderprogramm muss sowohl den Neubau, als auch die Instandhaltung von Studierendenwohnheimen einschließen. Das spart nicht nur Kosten durch den Abbau der Bürokratie, sondern gibt den Studierendenwerken auch die notwendige Planungssicherheit.

Dass die aktuellen Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus nur unzureichend auf Bauvorhaben des studentischen Wohnungsbaus passen, zeigen aktuelle Beispiele beider Studierendenwerke. Insbesondere sind hier folgende Probleme zu nennen: das Anliegen des sozialen Wohnungsbaus, der auf eine Dauervermietung abzielt, widerspricht dem Auftrag von studentischem Wohnraum, dessen Vermietung auf die Dauer des Studiums bzw. von Austauschprogrammen ausgelegt ist. Vermietet werden in Wohnheimen zudem keine Wohnungen, sondern einzelne Wohnheimplätze in unterschiedlich großen Wohneinheiten. Die Förderrichtlinien aus dem sozialen Wohnungsbau sind schwierig bis gar nicht auf diese Einteilung zu übertragen. Die Förderung von studentischem Wohnraum muss diese spezielle Wohnstruktur berücksichtigen und Flexibilität hinsichtlich der Grundrisse und Quadratmetergrößen aufweisen. Ein weiteres Problem stellt der Nachweis der Bedürftigkeit für die Studierenden dar. Die Forderung eines Wohnberechtigungsscheines oder einer BAföG-Förderbescheinigung ist insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung von internationalen Studierenden nicht möglich bzw. würde zur Diskriminierung und Benachteiligung dieser Gruppe führen. Auch Möblierung und Ausstattung können in den Förderprogrammen des sozialen Wohnungsbaus nicht berücksichtigt werden, sind für studiengerechten Wohnraum und insbesondere für internationale Studierende aber von hoher Bedeutung.

Neubau- und Sanierungsprojekte im studentischen Wohnungsbau sind bei den aktuellen Baukosten ohne eine ausreichende Förderung nicht so zu realisieren, dass die Wohnheimplätze zu sozial verträglichen Mieten angeboten werden können. Jeder Euro Zuschuss senkt die Miete für die Studierenden, welche den aktuell geltenden Wohngeldzuschuss im BAföG nicht überschreiten darf (Maximalmiete). Um Bauprojekte für bezahlbare Mieten zu ermöglichen, sind Zuschüsse von bis zu 50 % nötig.
1. Antwort Partei A
5.
Setzt sich Ihre Partei für eine Novellierung des Studierendenwerksgesetzes ein, die eine stärkere gesetzliche Verankerung und die Finanzierung sozialer Leistungsangebote für Studierende (u.a. soziale und psychologische Beratung) durch die Studierendenwerke sicherstellt?
Hintergrund: Den Studierendenwerken obliegt laut Studierendenwerksgesetz „die (…) gesundheitliche (…) Förderung der Studierenden.“ – Für ein erfolgreiches Studium ist die psychische Gesundheit der Studierenden eine wichtige Voraussetzung. Im aktuellen Studierendenwerksgesetz sind die Leistungen der sozialen und psychologischen Beratung allerdings nur als Kann-Bestimmung gelistet. Studierendenwerke finanzieren die Beratungsleistungen im Wesentlichen aus den Beiträgen der Studierenden. Der wachsende Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen führt damit unmittelbar zu einer höheren Belastung der Studierenden über steigende Studierendenwerksbeiträge.

Insbesondere die Nachfrage an psychologischer Beratung ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Dieser Effekt wurde durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. Eine zu geringe personelle Beratungskapazität führt zu noch längeren Wartezeiten auf einen Termin. Im Jahr 2020 hat sich zudem besonders deutlich gezeigt, dass die Studierendenwerke ein wichtiger erster Ansprechpartner für die Studierenden sind. Die psychische Belastung im Studium war und ist aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen digitalen Semestern sehr hoch. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote tragen wesentlich zur Gesundheit der Studierenden und damit zum Studienerfolg bei. Gerade in unsicheren Zeiten können zeitnahe Beratungsangebote aktiv dabei helfen, Studienzweifel zu mindern und Studienabbrüche zu vermeiden. Wichtig ist, dass das Land diese Entwicklungen und Bedarfe wahrnehmen, anerkennen und auch die sozialen Angebote als Pflichtaufgaben fest im Studierendenwerksgesetz verankern sowie eine Grundfinanzierung zu sichern. Den Studierenden wird damit ein Anspruch auch auf diese Angebote gegeben. Dadurch können Beratungs- sowie Unterstützungsangebote dem Bedarf entsprechend ausgebaut, angepasst und verstetigt werden.
1. Antwort Partei A
6.
Ist Ihre Partei bereit, den Studierendenwerken zusätzliche Mittel für die Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsmaßnahmen in all ihren Leistungsbereichen bereitzustellen?
Hintergrund: Zwei sogenannte Megatrends prägen aktuell den gesellschaftlichen Diskurs und damit auch die Arbeit der Studierendenwerke: Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die Studierendenwerke haben z.B. in ihren Mensen bereits verschiedene Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf den Weg gebracht, wie die Verwendung von nachhaltigerem Einweggeschirr, Mehrwegverpackungen oder den Einkauf über regionale Einkaufsnetzwerke. Es ist unser mittel- bis langfristiges Ziel, unsere Angebote schrittweise nachhaltig im Sinne einer Balance von ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien auszugestalten. Dazu gilt es, viele betriebliche Prozesse zu analysieren und häufig auch grundlegend zu verändern. Die Studierendenwerke sind aufgrund ihrer jungen Zielgruppe wichtige gesellschaftliche Multiplikatoren und werden durch ihre Studierenden in Fragen der Nachhaltigkeit besonders gefordert. Vom gesundheitsförderlichen Essenangebot über die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien im Wohnheimbau bis hin zur ressourcenschonenden Bewirtschaftung unserer Einrichtungen – es gibt noch viel Potenzial, das Thema Nachhaltigkeit in den Studierendenwerken voranzubringen. Aktuell fehlen den Studierendenwerken häufig die zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung einer Gesamtstrategie. Schon bei den vielen einzelnen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren angestoßen wurden, wird deutlich, dass Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit finanziellem und personellem Aufwand einhergehen. Dabei begegnen Studierendenwerke dem Spannungsfeld von ökonomischen, ökologischen und sozialen Anforderungen in besonderem Maße. Bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen dürfen die Studierendenwerke nicht ihr Kernziel aus den Augen verlieren: bedarfsgerechte Leistungsangebote in allen Bereichen zu sozialverträglichen Preisen für alle Studierenden weiterhin anbieten zu können. Wenn mehr Nachhaltigkeitsmaßnahmen durch die Studierendenwerke umgesetzt und über die Preise oder Studierendenwerksbeiträge allein finanziert werden müssen, belastet das vor allem die finanziell schwächer gestellten Studierenden. Die besondere Verantwortung der Studierendenwerke als öffentliche Unternehmen liegt in der Förderung aller Studierenden. Dafür ist es erforderlich, dass das Land die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sicherstellt.

Auch in Punkto Digitalisierung haben die Studierendenwerke in M-V noch hohen Aufholbedarf. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass nicht nur interne Prozesse verstärkt digitalisiert werden müssen, sondern Serviceleistungen der Studierendenwerke auch in digitaler Form angeboten werden müssen. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist der immer noch nicht abgeschlossene Digitalisierungsprozess des BAföG-Antrages, der bereits seit vielen Jahren von den Studierenden gefordert wird. Deutschlandweit gibt es hinsichtlich der Bearbeitungssoftware der BAföG-Anträge große Unterschiede.

Neben der notwendigen, vollumfänglichen Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, müssen die Studierendenwerke in den nächsten Jahren das Ziel verfolgen, nicht nur aufzuholen und Schritt zu halten, sondern sie müssen es schaffen, mit einer digitalen Gesamtstrategie eine digitale und nachhaltige Modernisierung des Serviceangebotes und der eigenen Infrastruktur der Studierendenwerke zu gestalten.
1. Antwort Partei A
7.
Welchen Standpunkt nimmt Ihre Partei zum Thema der weiteren Internationalisierung der Hochschulen und zur aktiven Förderung der sozialen Integration internationaler Studierender (insbesondere in den Wohnheimen) durch die Studierendenwerke ein?
Hintergrund: Am 20.01.2021 haben die Hochschulen gemeinsam mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern ihre Zielvereinbarungen für die nächsten fünf Jahre getroffen. Einer der Schwerpunkte lautet: „Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.“

Seit 2015/2016 ist der Anteil von internationalen Studierenden an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern um 41,9 % gestiegen.

Für die soziale Integration von internationalen Studierenden sind die Studierendenwerke von zentraler Bedeutung. So sind insbesondere internationale Studierende auf bezahlbaren, studiengerechten, vollmöblierten Wohnraum ohne vorhergehenden Bonitätsnachweis angewiesen. Der Anteil von internationalen Studierenden in den Wohnheimen ist in den vergangenen Jahren je nach Studienstandort parallel zum Anstieg der Zahlen an den Hochschulen stark angestiegen. Wichtige Ansprechpersonen sind in den Wohnheimen die mehrsprachigen studentischen Wohnheimtutor*innen, die die Mitarbeitenden der Studierendenwerke unterstützen und eine Schnittstelle zwischen Wohnheim und Verwaltung bilden. Auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden von internationalen Studierenden überdurchschnittlich in Anspruch genommen. Die Sozialberatung hilft den Studierenden einen Überblick über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu finden und unterstützt bei Finanzierungs-, aber auch bei Alltagsproblemen im Studium. Während die Hochschulen das Ziel haben, die Internationalisierungsprozesse weiter voranzutreiben, wird der gleichzeitige Ausbau der sozialen Infrastruktur über die Studierendenwerke noch nicht ausreichend mitgedacht. Die Finanzierung von Tutor*innen oder Beratungsleistungen erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern fast ausschließlich über die Studierendenwerksbeiträge. Der Ausbau und der Erhalt der Angebote sind aufgrund der steigenden Kosten nur mit einer regelmäßigen Erhöhung des Studierendenwerksbeitrages möglich. Eine solche Erhöhung stellt für einkommensschwache Studierende und damit nicht zuletzt auch für viele internationale Studierende eine immer stärkere Belastung dar. Auch die Attraktivität der Hochschulstandorte sinkt durch höhere Studierendenwerksbeiträge. Um die Internationalisierung sozial zu flankieren, bedarf es neben einem abgestimmten Handeln zwischen Hochschulen und Studierendenwerken auch der ausreichenden finanziellen Unterstützung der Studierendenwerke.
1. Antwort Partei A
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